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Häufig gestellte Fragen
Ein Gaswarnsystem für Schanksysteme darf mittels dem Stecker in der Steckdose angeschlossen werden. So wird es auch, von den meisten Herstellern, ausgeliefert.
Die DGUV 110-007 der Berufsgenossenschaft sagt hierzu aber auch folgendes: "Gaswarnanlagen dürfen aus Sicherheitsgründen nicht außer Betrieb gesetzt werden. Zu bevorzugen ist ein fester Anschluss der Gaswarnanlage an die Stromversorgung. Ein Anschluss mittels Stecker sollte nur über eine abschließbare Steckdose erfolgen."
Daher wird dies auch vereinzelt von Aufsichtsbeamten der BG gefordert.
Das abschließen, oder fest anschließen sind NICHT verpflichtend vorgeschrieben! Ein fester Anschluss an die Stromversorgung ist eher selten und es wird hierfür ein Elektriker benötigt. Zudem kann im Störungs- oder Wartungsfall kein einfacher Reset erfolgen.
Daher hat sich in der Praxis durchgesetzt, dass der Stecker gegen unabsichtlich entfernen gesichert wird. Hierfür gibt es zum Beispiel folgende einfache Möglichkeiten:
Stecker sichern mit Lochband
Stecker sichern mit Kabelbinder
Abdeckungen, die über der Steckdose mit Stecker angebracht werden können
Elektrische Zwischenstecker, die beim herausziehen des Steckers einen Alarm auslösen
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Zudem sollte ein Hinweis angebracht werden, der darauf hinweist, dass es sich um eine Sicherheitseinrichtung handelt und diese nicht außer Betrieb gesetzt werden darf.
Weitere Infos zu Schanksystemen in der DGUV Regel 110-007